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Während unsere Kosten als externem Dienstleister in der Regel vom Schuldner zu zahlen sind (§ 286 BGB), müssen Sie Ihren eigenen Personal- und Sachaufwand für die Forderungseinziehung selbst tragen. Außerdem sind Gesetzgebung und Rechtsprechung permanenten Änderungen unterworfen. Als Inkassounternehmen sorgen wir dafür, dass unsere Kunden schnell und kostensparend ihr Geld bekommen.
Wir beraten Sie gerne!
Unser Office-Team berät Sie gerne und unverbindlich und übermittelt Ihre Anfrage an den jeweiligen Experten. Durch Ihre Erst-Anfrage entstehen keinerlei Kosten.





